Subject: Erziehungsregister Здравствуйте! из заявления о регистрации общества с ограниченой ответственностью: unbeschränkte Auskunftspflicht gegenüber dem Gericht gem. §51 Abs. des Gesetzes über das Zentralregister und das Erzienungsregister in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.7.1976 BGBl.I.S. 2005 Спасибо! |
Das Erziehungsregister ist Teil des Bundeszentralregisters. Gesetzliche Grundlage ist damit auch das BZRG. Neben den Entscheidungen und Anordnungen gegen die Person nach Jugendstrafrecht werden die Entscheidungen des Familien- und Vormundschaftsrichter nach §§ 1666 Abs. 1, 1666a BGB sowie § 1837 Abs. 4 BGB in das Register eingetragen. Steckbriefliche Eintragungen und Suchvermerke werden ebenfalls eingetragen. Auskunftsberechtigt sind die Strafgerichte, Staatsanwaltschaften, die Behörden des Justizvollzugs, die Familien- und Vormundschaftsgerichte, die mit der Sorge um die Person betraut sind, die Jugendämter, die für die Erteilung von Waffen- und Sprengstofferlaubnissen zuständigen Behörden sowie die Gnadenbehörden. Sämtliche Eintragungen werden mit der Vollendung des 24. Lebensjahrs entfernt, wenn keine Freiheits-, Jugendstrafe oder ein Strafarrest in das Zentralregister eingetragen ist. Eintragungen in das Erziehungsregister müssen nicht offenbart werden. |
а по-русски "воспитательный рееестр"? |
Что касается Zentralregister, то в русском точно есть эквивалент Центральный реестр преступлений. Судя по тому, что à нашла Erziehungsregister - это что-то вроде реестра по делам несовершеннолетних. Но абсолютной уверенности нет. Нужно еще подумать, как весь этот текст уместить в одном термине. |
спасибо! |
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