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| Entrechteter n (DietrichvonUngleich) | |||
| Person f; Person, die kein Wahlrecht hat (AlexandraM); der vor Annahme der Verfassung der UdSSR von 1936 das Wahlrecht und andere Bürgerrechte auf Grund ihrer früheren Zugehörigkeit zur Ausbeuterklasse entzogen waren | |||