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| wettererlaubende Arbeitstage (Regelung in der Charterpartie, wonach zur Berechnung der Liegezeit nur die Arbeitsstunden berücksichtigt werden, in denen das Wetter einen Umschlag ermöglicht); wettererlaubend (Charterbedingung); bei günstigem Wetter (als Bedingung für das Be- und Entladen usw von Schiffen); bei günstiger Witterung (Charterbedingung) | |||
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| ..., falls es das Wetter erlaubt. | |||
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| wenn es das Wetter erlaubt | |||
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weather permitting . : 2 phrases in 1 subject |
| Economics | 2 |