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Verb | Adjektiv | zu Phrasen

distrained

V.
Allg. pfändete
distrain [dɪs'treɪn] V.
Allg. pfänden
Recht. beweglich Sachen besonders als Sicherheit für die Mietzahlung in Besitz nehmen; mit Beschlag belegen
Wirtsch. beschlagnahmen (Waren); pfänden (z.B. Eigentum)
distrains V.
Allg. pfändet
distrained Adj.
Allg. gepfändet
distrained
: 5 Phrasen in 2 Thematiken
Recht4
Wirtschaft1

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