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abgestufte Darlegungs- und BeweislastBetonungen
Recht. распределение бремени изложения и доказывания ("Im Arbeitsrecht wird den Parteien in bestimmten Streitfällen eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast auferlegt. So muss beispielsweise ein Arbeitnehmer, der sich aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität (§ 1 AGG) benachteiligt fühlt, lediglich die Indizien für seine Vermutung beweisen. Die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung (§ 7 Abs. 1 AGG) vorgelegen hat, obliegt dem Beschuldigten (z.B. dem Arbeitgeber, dem Kollegen, § 22 AGG)." Это понятие встречается и в налоговом праве Евгения Ефимова)